Heilpraktiker sind bei ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig. Es gibt jedoch eine Gebührenverordnung für Heilpraktiker von 1985. An diesen Sätzen orientieren sich Versicherer, die Heilpraktikerkosten übernehmen. Danach rechne auch ich ab.
Je nach Ihrer Versicherungssituation ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen:
Zur Vorlage bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle erstelle ich Ihnen eine detaillierte Rechnung. Die Berechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH `85).
Werden Behandlungskosten nur teilweise erstattet, ist der Differenzbetrag vom Patienten selbst zu bezahlen.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte persönlich mit mir in Verbindung, aber selbstverständlich werden wir vor den jeweiligen Behandlungen die entstehenden Kosten und die Zahlweise absprechen.
Terminabsagen
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.